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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2014 - 2 Sa 180/13 |
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 Sa 180/13 (https://dejure.org/2014,4012)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 2 Sa 180/13 (https://dejure.org/2014,4012)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Überstundenvergütung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss unwillkommene Überstunden unterbinden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Geduldete Überstunden sind zu vergüten
- Jurion (Kurzinformation)
Duldung von Überstunden bedeutet deren Entgegennahme
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
LAG: Wer Überstunden duldet, muss sie auch bezahlen
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Geduldete Überstunden müssen bezahlen werden
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Bezahlung von geduldeten Überstunden durch Arbeitgeber
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitgeber muss für geduldete Überstunden zahlen - Gericht spricht Altenpflegerin Ausgleichszahlungen für 150 geleistete Überstunden zu
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 21.05.2013 - 2 Ca 78/12
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2014 - 2 Sa 180/13
- BAG, 17.06.2014 - 5 AZN 230/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12
Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2014 - 2 Sa 180/13
Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden fürderhin zu unterbinden, er nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt (vgl. BAG vom 10.04.2013, 5 AZR 122/12, unter II 2 d), Rn. 21).